Unbändiger Hass auf die eigenen Eltern ist das Motiv für den Doppelmord von Mistelbach gewesen: Das Landgericht Bayreuth verurteilte die zur Tatzeit 16 Jahre alte Tochter deshalb am Montag zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Landgericht Bayreuth folgt Forderung von Staatsanwaltschaft.
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Sie hatte demnach vor einem Jahr ihren zwei Jahre älteren Freund zur Ermordung der Eltern gedrängt. Dieser bekam 13 Jahre und sechs Monate Jugendhaft, das Gericht stellte bei ihm zudem eine besondere Schwere der Schuld fest.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Freund die schlafenden Eltern der sechsköpfigen Familie in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar vergangenen Jahres mit einer Vielzahl von Stichen ermordet. Beide Eltern wurden durch die Attacken demnach zwar noch wach, sie starben aber durch eine Vielzahl von Stichen in Kopf und Oberkörper. Zwei der jüngeren Geschwisterkinder wurden durch die Hilfeschreie der Eltern wach.

Es habe sich in der fränkischen Gemeinde eine Tragödie ereignet, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling zur Tatnacht. «Eine Tragödie, eine Katastrophe, die in eine scheinbar heile Welt hinein bricht.» Treiberin der Bluttat war dem Urteil zufolge das älteste der vier Kinder des Ärzteehepaars. «Sie handelte aus Hass gegen ihre Eltern», sagte die Richterin. Auch nach der Beweisaufnahme sei die Tat aber unfassbar geblieben.

So war das zerrüttete Verhältnis der Tochter zu ihren Eltern zwar seit langem bekannt. Die 47-jährige Mutter habe sogar solche Angst vor der Tochter gehabt, dass sie einen Selbstverteidigungskurs machen wollte. Die mit der pubertierenden Tochter überforderten Eltern hätten versucht, sich Hilfe beim Jugendamt zu holen.

Die Tochter habe aber immer wieder geäussert, die Eltern töten zu wollen, ohne dass es konkrete Anlässe für den Hass gegeben habe. So sei der Vorwurf der Tochter, der 51 Jahre alte Vater – ein Kinderarzt – soll sie mit der blossen Faust immer wieder geschlagen haben, in der Hauptverhandlung widerlegt worden.

Wegen des Alters der beiden Angeklagten wurde der Prozess bis zum Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Dabei stellte das Gericht wie gefordert die Schwere der Schuld für den inzwischen 19 Jahre alten Freund fest.

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist im Jugendstrafrecht nur unter strengen Auflagen möglich und auch nur bei Heranwachsenden. Bei der Tochter war diese Feststellung nicht möglich, weil sie minderjährig ist.

Die Tochter hatte die Tatvorwürfe bestritten und allein ihrem Freund die Schuld gegeben. Die Richterin sagte, sie habe nach dem Mord mit ihrem Freund und den Geschwistern allein in dem Haus leben wollen.

Am Tag vor der Tat habe sie im Internet recherchiert, ob sie als 16-Jährige allein mit ihren Geschwistern im Haus bleiben könne. Die Tochter sei «manipulativ», habe «keine Empathie, auch nicht für die trauernden Geschwister».

So hielt sie den durch die Schreie der Mutter wach gewordenen jüngeren Bruder in der Tatnacht davon ab, einen Notruf abzusetzen, ebenso ihre jüngere Schwester. Dem panischen Bruder sagte sie demnach: «Das ist doch nicht so schlimm, wir können doch alle im Haus wohnen bleiben.»

Der Verteidiger des Freunds der Tochter, Hilmar Lampert, sagte über seinen Mandanten: «Er bereut seine Tat zutiefst und schämt sich unendlich hierüber.» Er selbst habe kein eigenes Motiv für die Tat gehabt, habe sich bei den Eltern der Freundin wohl gefühlt. Die Tat habe er aus Liebe zur Freundin begangen. «Wenn er die Angeklagte nicht kennengelernt hätte, wäre es nicht dazu gekommen.»

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