Eine Wanderin wird in Österreich von einer Kuh schwer verletzt. Ihre Klage wird nun endgültig abgewiesen, den Bauern trifft keine Schuld.
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In Österreich bricht eine Kuh einer Wanderin 22 Knochen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Herbst 2023 brach eine Kuh in Österreich einer Wanderin 22 Knochen.
  • Die Frau verklagte daraufhin den Bauer.
  • Der Fall ging bis vor Oberste Gericht, das sich gegen die Klägerin entscheidet.
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Im Herbst 2023 kommt es im österreichischen Kärnten zu einer folgenschweren Kuh-Attacke: Das Rind geht auf ein wanderndes Ehepaar los – die Frau erleidet 22 (!) Knochenbrüche und wird an der Lunge verletzt.

Nun entscheidet das höchste österreichische Gericht: Den Bauern, dem das Tier gehört, trifft keine Schuld.

Verletzte will 35'000 Euro

Der Vorfall ereignet sich im Oktober 2023 auf einem markierten Wanderweg. Die Frau ist mit ihrem Ehemann unterwegs, als die beiden auf eine Herde von sieben Mutterkühen mit Kälbern treffen.

Eine Kuh steht mitten auf dem Weg, geht plötzlich auf den Mann los und stösst ihn zu Boden. Dann attackiert sie auch die Frau, die schwer verletzt wird.

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Eine Wanderin erleidet bei einem Kuh-Angriff in Österreich 22 Knochenbrüche und wird auch an der Lunge verletzt. (Symbolbild)
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Die Kuh steht mitten auf einem Wanderweg. (Symbolbild)
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Neben sieben Mutterkühen sind auch Kälber zugegen. (Symbolbild)
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Die schwer verletzte Frau verklagt in der Folge den Bauern und fordert 35'000 Euro. (Symbolbild)
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Auch Österreichs Höchstgericht findet aber: Der Bauer ist unschuldig. (Symbolbild)

Das Ehepaar klagt in der Folge gegen den Bauer und Besitzer der Tiere. Er soll den beiden 35'000 Euro zahlen.

Doch die Forderung stösst vor den Gerichten auf Ablehnung. Nach dem Landesgericht Klagenfurt und dem Oberlandesgericht Graz findet auch der Oberste Gerichtshof: Der Bauer ist unschuldig.

Bauer erledigte das Notwendige

Laut dem Höchstgericht kam der Bauer seinen Pflichten nach, indem er etwa Warnschilder entlang des Weges aufgestellt hatte. Dies genüge, da seine Kühe vorher nie aggressiv waren.

Die «Kleine Zeitung» zitiert den Rechtsanwalt Michael Hirm wie folgt: «Damit ist jetzt gerichtlich einzementiert, dass ein Bergbauer sein Weidegebiet nicht einzäunen muss.»

Hattest du beim Wandern schon Probleme mit Kühen?

Der Anwalt der Wanderer forderte vor Gericht, dass der Bauer einen zweigliedrigen Elektrozaun hätte installieren sollen. Der Weg sei so eng, dass die Wanderer der Kuh nicht hätten ausweichen können.

Dem widersprechen die Gerichte. Die schwer verletzte Wanderin kriegt deshalb kein Geld vom Bauern.

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