Kein Vorrang für Schweizer Anbieter bei Vergabe von IZA-Projekten

Das Wichtigste in Kürze
- Im Gegensatz zum Ständerat verwarf die grosse Kammer den Vorstoss der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) mit 100 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Das Geschäft ist damit erledigt.
Die Schweiz schreibe als eines von wenigen Ländern die Aufträge nach den WTO-Regeln aus, sagte Kommissionssprecher Fabian Molina (SP/ZH). Das bedeute ungleich lange Spiesse für die inländischen NGO, begründete er die Zustimmung der Kommissionsmehrheit zum Vorstoss.
Im Namen der Minderheit der Kommission bat Roland Fischer (GLP/LU), die Motion abzulehnen. Wettbewerb führe zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis und fördere die Innovation und neue Ansätze. Bei einer Annahme werde der Wettbewerb verfälscht. Es brauche keinen Protektionismus.
Auch der Bundesrat war gegen den Inländervorrang. Laut Aussenminister Ignazio Cassis wäre ein solcher nicht vereinbar mit dem Bundesgesetz. Schon heute würden 70 Prozent der Aufträge an inländische Anbieter gehen. Das gesamte Auftragsvolumen für vier Jahre betrage 430 Millionen Franken. Die Qualität sei zudem wichtiger als die Herkunft des Anbieters.
Gemäss Antwort des Bundesrats zum Vorstoss haben OECD-Studien zudem gezeigt, dass die Bevorzugung nationaler Anbieter die Kosten der Projekte um 15 bis 30 Prozent erhöhen. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) unterstütze zudem NGO mit Sitz in der Schweiz jährlich mit 136 Millionen Franken.
Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sei zudem erst gerade revidiert worden. Damit seien die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz bereits verbessert und Möglichkeiten geboten worden, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte vermehrt zu berücksichtigen.
Bei den Verfahren werde der Zuschlag an den Anbieter mit dem vorteilhaftesten Angebot erteilt, führte Cassis aus. Eine prioritäre Berücksichtigung von Schweizer Anbietern wäre eine Diskriminierung und würde Verfahrensgrundsätze wie Transparenz, fairen Wettbewerb und Nichtdiskriminierung verletzen.