Es erinnerte an den Untergang der «Titanic»: 1994 sank die Fähre «Estonia» und riss Hunderte Menschen in den Tod. Das Drama lässt Betroffenen auch 25 Jahre später keine Ruhe. Nun geht ein Prozess um Schadenersatz zu Ende.
Im Jahr 1994 havarierte die estnische Ostsee-Fähre «Estonia» vor der Südküste Finnlands. Beim Untergang sterben 852 Menschen. Foto: epa Scanpix Samuelson/epa Scanpix Norge
Im Jahr 1994 havarierte die estnische Ostsee-Fähre «Estonia» vor der Südküste Finnlands. Beim Untergang sterben 852 Menschen. Foto: epa Scanpix Samuelson/epa Scanpix Norge - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor 25 Jahren ist die Ostseefähre «Estonia» gesunken.
  • Bei dem Unglück starben 852 Menschen.
  • Mehr als 1000 Betroffene sind mit ihrer Forderung nach Entschädigung gescheitert.
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Vor 25 Jahren ist die Ostseefähre «Estonia» untergegangen. Nun sind mehr als 1000 Überlebende und Opferangehörige mit ihrer Forderung nach Entschädigung vor Gericht gescheitert.

Die Kläger hätten kein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten der französischen Prüfungsstelle Bureau Veritas und der Papenburger Schiffsbauwerft nachweisen können. So begründete das französische Gericht in Nanterre am Freitag seine Entscheidung.

Der Untergang der «Estonia» gilt als das grösste Schiffsunglück der europäischen Nachkriegsgeschichte. Die Fähre war Anfang der 1980er Jahre bei der Meyer Werft in Papenburg vom Stapel gelaufen. Das Bureau Veritas hatte es als seetüchtig eingestuft - daher fand der Zivilprozess in Frankreich statt.

852 Menschen starben

Bei dem tragischen Schiffsunglück kamen 852 Menschen ums Leben. Die Ostseefähre mit 989 Menschen an Bord war in der Nacht zum 28. September 1994 während der Überfahrt von Tallinn nach Stockholm bei stürmischer See vor der Südküste Finnlands gesunken.

Die Schuldfrage wurde nie endgültig geklärt. Der Prozess um Entschädigungen zog sich über Jahrzehnte durch die Instanzen. Die Kläger hatten bereits Mitte der 1990er Jahre Klage eingereicht und forderten nun mehr als 40 Millionen Euro. Sie klagten auf sogenannten immateriellen Schaden.

Ein Sprecher der Meyer Werft sagte am Freitag auf Anfrage zu der Entscheidung des Gerichts: «Wir kommentieren das aus Respekt vor den Überlebenden und Hinterbliebenen nicht weiter.» Einige Betroffene der Katastrophe hatten damals nach dem Untergang der Fähre eine einmalige Opferentschädigung der Reederei angenommen.

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