Jugendstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Mülheim (D)

Das Wichtigste in Kürze
- Im Juli 2019 kam es in Mülheim an der Ruhr (D) zu einer Vergewaltigung einer 18-Jährigen.
- Drei 15-Jährige wurden nun im Zusammenhang mit der Tat zu Jugendstrafen verurteilt.
Das Landgericht Duisburg (D) hat drei Jugendliche im Alter 15 Jahren zu Jugendstrafen verurteilt. Dies, nachdem im Juli 2019 eine 18-Jährige in Mülheim an der Ruhr vergewaltigt worden war.
Einer der Angeklagten erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die zwei weiteren Angeklagten bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen die beiden für vier Wochen in Dauerarrest.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Ihnen hielt die Kammer zugute, dass sie nicht vorbestraft sind. Die Urteile gegen die zur Tatzeit 14-Jährigen sind nicht rechtskräftig.
Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der bulgarischen Angeklagten vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Richter sind überzeugt, dass einer der Angeklagten und ein Freund das Opfer zu einem Treffen im Wald überredet hatten. Der Zweitgenannte war damals zwölf Jahre alt.
Keine Ermittlungen gegen die Zwölfjährigen
Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass es zu sexuellen Handlungen kommen würde, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Später seien jedoch die beiden anderen Angeklagten und ein weiterer Zwölfjähriger hinzugekommen. Da habe die 18-Jährige klargemacht, dass sie nun nicht mehr wolle.
Dennoch sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Dabei sei die junge Frau auch geohrfeigt worden, so das Gericht. Gegen die beiden Zwölfjährigen konnten keine Ermittlungen geführt werden, da diese zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren.
Fall löste heftige Debatten aus
Der Fall von Mülheim hatte im Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt. Dass die beiden jüngsten Verdächtigen gar nicht erst vor Gericht kamen, sorgte für Debatten. Diskutiert wurde über die Frage, bis wann man strafunmündig sein sollte.
Die Stadt Mülheim scheiterte zudem mehrmals damit, die Familie des Hauptverdächtigen nach Bulgarien auszuweisen. Die Eltern legten auf den letzten Drücker immer wieder die nötigen Belege für eine Arbeitsstelle vor.