Letzte Woche verurteilte das Oberlandsgericht München Wohlleben wegen Beihilfe zu Mord zu zehn Jahren Haft. Dieses hat den Haftbefehl nun aufgehoben.
Ralf Wohlleben
Ralf Wohlleben vor Gericht. - epa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandgericht München hat den Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben aufgehoben.
  • Letzte Woche wurde er wegen Beihilfe zu Mord schuldig gesprochen.
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Der Haftbefehl gegen den als NSU-Helfer verurteilten früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist aufgehoben worden. Mit Beschluss vom Dienstag sei der Haftbefehl des zu zehn Jahren Haft verurteilten Wohlleben aufgehoben worden, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit. Bei Wohlleben bestehe keine Fluchtgefahr mehr.

Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben war vergangene Woche vom Oberlandesgericht München im NSU-Prozess gegen mutmassliche Rechtsterroristen wegen Beihilfe zu Mord verurteilt worden. Er soll die Ceska-Pistole beschafft haben, die Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für Morde an neun Migranten benutzt hatten.

Bereits sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft

Wohlleben hatte dies stets bestritten und ausgesagt, er habe dem eigentlichen Überbringer der Waffe nur auf Nachfrage einen Tipp gegeben. Wohllebens Verteidigung kündigte nach dem Prozess an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.

Da Wohlleben seit sechs Jahren und acht Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, hätte er höchstens noch drei Jahre und vier Monate im Gefängnis verbüssen müssen. Mit der Entscheidung folgte das Gericht der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe, der eine Freiheitsstrafe für Wohlleben für nicht mehr erforderlich hielt.

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