Italien hat ein Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängern, die telearbeiten, mit der Schweiz gebilligt.
telearbeit
In vielen Firmen bleibt die Telearbeit teilweise erhalten. Italien hat die Besteuerung der sogenannten Telearbeit von Grenzgängern gebilligt. (Symbolbild) - dpa

Die italienische Regierung hat am Montag das Abkommen mit der Schweiz über die Besteuerung der sogenannten Telearbeit von Grenzgängern gebilligt. Diese können ab Januar 2024 bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerneutral von zu Hause aus erledigen.

Telearbeit habe weder Auswirkungen auf den Staat, der das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert, noch auf den Status des Grenzgängers, wie die italienische Regierung in einer Mitteilung erklärte.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungStaat