Die gesetzliche Krankenkasse muss nach Auffassung des Sozialgerichts Dortmund nicht für Unterhaltskosten eines Hunds oder einer Katze aufkommen.
Sibirischer Schlittenhund bei einer Ausstellung
Sibirischer Schlittenhund bei einer Ausstellung - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Klage von Versichertem abgewiesen - Haustiere sind keine Krankenbehandlung.
Ad

Das entschied das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, mit dem es die Klage eines Versicherten abwies. Er befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung und wollte erreichen, dass die Krankenversicherung ihm ein Haustier finanziert. Die Krankenkasse hatte dies zuvor abgelehnt. (Az. Do E 940-806)

Nach Einschätzung des Gerichts ist die Gesetzeslage eindeutig. Die Kosten für Haustiere seien der «privaten Lebensführung» zuzuordnen, erklärte es. Dass sich Tiere aufgrund genereller sozialer Funktionen positiv auf die Psyche des Versicherten auswirkten, mache sie nicht zum Teil einer Krankenbehandlung. Sie seien «nicht als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu qualifizieren». Ausnahmen gelten nach Auffassung des Gerichts nur für Blindenhunde.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtHundKrankenkasseKlage