Gericht: Britischer IS-Anhängerin zu Unrecht Pass aberkannt

Das Wichtigste in Kürze
- Das Innenministerium hatte die Regeln zum Entzug der Staatsbürgerschaft 2018 geändert.
Demnach reicht es, dass die Entscheidung in den Akten der Behörde vermerkt wird, falls der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist oder sie keine Anwälte hat. Dies liess der Richter aber nicht gelten. «Im Allgemeinen kündigt man niemandem etwas an, indem man eine Notiz in die Schreibtischschublade legt und abschliesst», sagte er zum Vergleich. Staatsbürgerschaft sei ein zu grundlegendes Recht für solch eine Behandlung.
Die lediglich als D4 bekannte Frau ist nicht die einzige britische IS-Sympathisantin, die um ihre Staatsbürgerschaft kämpft. Bekannt ist vor allem der Fall Shamina Begum. Ihr war untersagt worden, nach Grossbritannien zu reisen, um den Entzug anzufechten. Auch in Deutschland wird die Frage, ob IS-Anhängern die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, diskutiert.