Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) zur Haftung von Youtube und anderen Internetplattformen für dort illegal hochgeladene Inhalte.
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Das Wichtigste in Kürze

  • In beiden Fällen fragte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beim EuGH an, inwieweit die Portalbetreiber für von Nutzern illegal hochgeladene Inhalte haftbar gemacht werden können..
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Gegen Youtube klagte der Produzent der britischen Sopranistin Sarah Brightman, weil auf dem Portal private Konzertmitschnitte und Musik aus ihren Alben abrufbar waren. In einem weiteren Fall geht es um medizinische Fachbücher auf dem Sharehosting-Portal «uploaded». (Az: C?682/18 und C?683/18)

In beiden Fällen fragte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beim EuGH an, inwieweit die Portalbetreiber für von Nutzern illegal hochgeladene Inhalte haftbar gemacht werden können.

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