Der deutsche Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüsslein aufgehoben. Damit wurde der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt, wie aus der am Donnerstag einstimmig angenommenen Beschlussempfehlung hervorgeht.
Georg Nüsslein (CSU), stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert den Corona-Lockdown nach Ende der bisherigen Befristung Mitte Februar definitiv zu beenden. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Georg Nüsslein (CSU), stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert den Corona-Lockdown nach Ende der bisherigen Befristung Mitte Februar definitiv zu beenden. Foto: Kay Nietfeld/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nüsslein, der den Wahlkreis Neu-Ulm (Bayern) vertritt, war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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Zunächst hatte RTL/n-tv darüber berichtet. In dem Bericht hiess es, Nüsslein habe sich auf Nachfrage nicht zu dem Vorgang äussern wollen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Die Bundestagsverwaltung verwies auf die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München. Diese erklärte auf Anfrage, es werde wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Der Name Nüsslein wurde dabei von der Ermittlungsbehörde nicht genannt.

«Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens werden heute 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die in der Folge ausgewertet werden», erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland weiter. Weitere Details könnten derzeit nicht genannt werden.

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