Diese Rentner verstehen bei Liegewiesen-Reservationen keinen Spass: Sie trugen den Reservations-Zoff mit Fäusten aus! Nun kommt der Fall gar vor Gericht.
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Deutsche Rentner prügeln sich auf Kreuzfahrtschiff um Pool-Liegen. Der Fall kommt nun vor Gericht. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche Rentner zoffen sich nicht nur verbal, sondern auch mit Gewalt um Liegestühle.
  • Auf einem Kreuzfahrtschiff nahe Mauritius kam es zwischen ihnen zu Handgreiflichkeiten.
  • Nun muss sich gar die Justiz um den ungewöhnlichen Vorfall kümmern.
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Das Klischee ist allbekannt und sorgt immer wieder für rote Kopfe: Deutsche reservieren gerne einmal Liegestühlen mit ihren Handtüchern. Doch dieser Vorfall erreicht eine neue Schwelle.

Auf einem Kreuzfahrtschiff nahe der Insel Mauritius prügelten sich zwei deutsche Rentner um den Liegestuhl, schreibt die «Bild». Der ältere der beiden erlitt beim Pool-Zoff gar Unterarmsverletzungen.

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Bei Liegestühlen verstehen Rentner keinen Spass. - Pixabay

Der Verletzte – 70-jährig, aus Baden Württemberg –schildert das Szenario folgendermassen: Seine Frau wollte für ihn und sich selbst zwei Liegestühle reservieren. Noch im letzten Moment sei ihr jemand zuvorgekommen.

Prompt kommt eine Handtasche geflogen

Ehe sie sich versehen hatte, soll nämlich eine Handtasche an ihr vorbei geflogen sein – direkt auf die Liege. Die beiden Damen hielten sich aus der Sache fein raus – der Zoff trugen dann ihre Männer mit Fäusten aus.

Sein Rivale – aus Sachsen – hat hingegen hat eine etwas andere Ansicht der Dinge. Demnach habe der Baden-Württemberger nach der Liege gefragt – obwohl diese von ihm schon länger mit der Handtasche reserviert war. Dies habe dann zum Streit geführt.

Rentner klagt wegen «entgangener Urlaubsfreuden»

Der abstruse Vorfall wird bald vor dem Amtsgericht Auerbach (Bundesland Sachsen) verhandelt. Der 70-jährige aus Baden-Württemberg erhebt Klage.

Gerichtsdirektorin Inge Bahlmann erklärt gegenüber der Zeitung, dass sich die Parteien nicht einigen konnten. So werden nun Zeugen geladen: «Dafür ist kein Weg zu weit. Geladen sind die Ehefrauen der Streitenden, die Schwiegermutter des Beklagten sowie der Sicherheitsoffizier des Kreuzfahrtschiffes.»

Der klagende Rentner fordert 4200 Euro (4600 Franken) Schmerzensgeld. Nicht nur weil ihm sein Arm wehgetan habe, sondern auch wegen «entgangener Urlaubsfreuden».

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