Deutsche Behörde lenkt im Streit um Limonaden Zuckergehalt ein

Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Behörde lenkt im Streit um den Zuckergehalt in Limonade ein.
- Die Gesundheitssenatorin will die geltenden Leitsätze für Lebensmittel überprüfen lassen.
Im Streit um den zu geringen Zuckergehalt einer Limonade des deutschen Herstellers Lemonaid lenken die Behörden ein. Das zuständige Amt in Hamburg werde die Limonade vorerst nicht beanstanden, teilte die Hamburger Gesundheitsbehörde heute Donnerstag mit.
Zugleich kündigte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks an, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, «dass die Leitsätze für Lebensmittel hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Mindestgehalte überprüft werden». Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, «sondern der Normalfall sein».
Mindestzuckergehalt
Ein Fachamt hatte Lemonaid abgemahnt, weil eine Limonadensorte des Szene-Herstellers nicht den vorgeschriebenen Mindestzuckergehalt von sieben Prozent enthalte und somit gegen die deutschen Leitsätze für Erfrischungsgetränke verstosse. Dem Hersteller wurde angeraten, entweder das Produkt umzubenennen oder den Zuckergehalt heraufzusetzen. Lemonaid hatte das abgelehnt.
«Der aktuelle Fall zeigt: Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke sind in manchen Bereichen nicht nachvollziehbar und konterkarieren unsere Strategie zur Zuckervermeidung sowie zur gesundheitsbewussten Ernährung», sagte Prüfer-Storcks.