Der Vaterschaftsurlaub im internationalen Vergleich

Das Wichtigste in Kürze
- Weltweit haben 79 Länder einen Vaterschaftsurlaub, dieser ist in 71 Länder bezahlt.
- Eine neue EU-Richtlinie setzt den EU-Staaten Vorschriften.
- Bis August 2022 soll gut bezahlter Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmer eingeführt werden.
Während das Schweizer Stimmvolk über einen Vaterschaftsurlaub abstimmt, ist ein solcher in anderen Ländern bereits seit längerem Usus. Verschiedenenorts gibt es einen Elternurlaub.
Gemäss einem Bericht der Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) hatten im Jahr 2013 weltweit 79 der 167 Länder, einen Vaterschaftsurlaub verankert. In 71 dieser Länder handelt es sich um einen bezahlten Urlaub.
EU-Richtlinie soll EU-Staaten verpflichten
Eine neue EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verpflichtet die EU-Staaten. Sie sollen bis August 2022 einen gut bezahlten Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmer einzuführen. Der Anspruch muss mindestens zehn Arbeitstage betragen, die um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu beziehen sind.
Die EU-Staaten sind zudem bereits heute verpflichtet, einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten pro Arbeitnehmenden Elternteil vorzusehen. Gemäss der neuen Richtlinie dürfen zwei Monate künftig nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden und müssen vergütet sein.
Elternurlaub in Europa
In Deutschland können Mütter und Väter je einen Elternurlaub (Elternzeit) von bis zu 36 Monaten beziehen. Dabei haben sie Anspruch auf höchstens 14 Monate Elterngeld, das zwischen den Elternteilen aufzuteilen ist. Einen klassischen Vaterschaftsurlaub gibt es nicht.
Frankreich kennt einen Elternurlaub von einem Jahr, der zweimal verlängert werden kann, von dem aber nur ein Teil bezahlt ist. Zudem wird ein Vaterschaftsurlaub von elf Tagen gewährt, der voll vergütet wird.
In Italien beträgt der Elternurlaub 6 Monate bei geringer Entschädigung. Zusätzlich muss der Vater nach der Geburt eines Kindes sieben Tage Urlaub beziehen, dieser wird voll vergütet.
In Österreich können Väter zwischen 28 und 31 Tage Urlaub beziehen. Dieser wird teilweise vergütet durch den Pauschalbetrag von 22.60 Euro pro Tag.