Daniel M. kassiert 22 Monate bedingt

Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Spion erhält ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.
- Daniel M. hatte zuvor bereits ein Geständnis abgelegt.
Das Frankfurter Gericht hat seinen Entscheid gefällt: Der in Deutschland wegen Spionage angeklagte Schweizer ist vom Oberlandesgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Busse von 25'000 Euro verurteilt worden.
Der ehemalige Zürcher Polizist hatte bereits am zweiten Prozesstag vor rund drei Wochen ein Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten.
Der 54-jährige war im April in Frankfurt verhaftet worden. Gemäss Anklage soll er zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) angesetzt worden sein. Dort soll er im Zusammenhang mit so genannten Steuer-CDs persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft haben.
Der Mann selber gab zu, dass ihn seine Kontaktleute beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) damit beauftragt hatten, um Festnahmebefehle gegen die Steuerfahnder ausstellen zu können. Zu den Daten zählten das Geburtsdatum, Adressen und Telefonnummern. Ausserdem soll der ehemalige Zürcher Polizist gemäss Anklage einen «Maulwurf» in der NRW-Finanzverwaltung platziert haben. Allerdings konnte dieser Punkt nie bewiesen werden.