Burbach: Geldstrafen für Männer wegen Misshandlung von Flüchtlingen

Das Wichtigste in Kürze
- Vier Männer sind in Deutschland zu Geldstrafen verurteilt worden.
- Sie sollen in einer Notunterkunft in Burbach Flüchtlinge misshandelt haben.
- Im Jahr 2014 waren die Vorfälle durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden.
Wegen der Misshandlung von Flüchtlingen in einer Notunterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach sind vier Männer zu Geldstrafen verurteilt worden. Dies mehr als zweieinhalb Jahre nach Beginn des Hauptprozesses.
Drei Mitarbeiter des Wachpersonals sowie ein Sozialbetreuer müssen wegen Freiheitsberaubung insgesamt zwischen 900 und 3500 Euro Strafe zahlen. Das erklärte eine Sprecherin des Landgerichts in Siegen. Einer von ihnen sei zudem wegen Nötigung verurteilt worden.
Flüchtlinge in Problemzimmer gesperrt
Demnach stellte die Kammer neun Fälle fest, bei denen Flüchtlinge in sogenannte Problemzimmer gesperrt worden waren. Etwa, weil sie in der Unterkunft geraucht oder Alkohol getrunken hätten. In den übrigen Fällen seien die Angeklagten freigesprochen worden.
Strafverschärfend bewertete die Kammer, dass die Flüchtlinge durch die Taten weiter traumatisiert worden seien. Sie seien als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass die Männer alle nicht im Umgang mit Flüchtlingen in einer Notunterkunft geschult gewesen seien. Sie hätten auch Reue gezeigt. Zudem sei nur einer von ihnen vorbestraft gewesen, und die Taten lägen lange zurück. Einer der Angeklagten leide zudem unter psychischen und finanziellen Probleme durch die Dauer des Prozesses.
Die Misshandlungen in der Unterkunft in Burbach waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden. Diese lösten bundesweit Entsetzen aus: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posierte ein Wachmann mit dem Fuss im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.
Grossverfahren begann im November 2018
In sogenannten Problemzimmern wurden Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstossen hatten. Das Grossverfahren, das im November 2018 begann, richtete sich ursprünglich gegen 38 Angeklagte. Gegen 14 von ihnen ergingen bereits Urteile.
Sechs Beschuldigte wurden freigesprochen, drei Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit und zwei weitere gegen Zahlungsauflagen vorläufig eingestellt. Ein Angeklagter starb inzwischen. Acht eigenständige Prozesse laufen noch.