Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss sich am Dienstag (10.00 Uhr) erneut mit der Frage befassen, ob in Deutschland Medikamente zur Selbsttötung erworben werden können.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht entschied im März 2017 in einem anderen Fall, dass schwerstkranken Menschen «in extremen Ausnahmesituationen» der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe..
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Das Gericht verhandelt über die Klage eines Ehepaars, das die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels beantragte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte diesen Antrag bereits 2014 ab. (Az. BVerwG 3 C 6.17)

Das Bundesverwaltungsgericht entschied im März 2017 in einem anderen Fall, dass schwerstkranken Menschen «in extremen Ausnahmesituationen» der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe. Das Bundesgesundheitsministerium forderte das zuständige Bundesinstitut danach aber auf, auch in Extremfällen den Erwerb solcher Medikamente nicht zu erlauben. Noch in diesem Jahr wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem im Strafgesetzbuch festgeschriebenen Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe erwartet.

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