Besuch bei Wiener Attentäter: Verfahren ist eingestellt

Das Wichtigste in Kürze
- Im November 2020 kam es in der Wiener Innenstadt zu einem Attentat.
- Ein Winterthurer Islamist soll daran beteiligt gewesen sein.
- Die Bundesanwaltschaft hat aber das Verfahren eingestellt – es gab keine Beweise.
Für eine Beteiligung eines Winterthurer Islamisten am Attentat vom Herbst 2020 in Wien gibt es laut Bundesanwaltschaft keine Beweise. Deshalb hat sie hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt. Dieser besuchte den Attentäter ein paar Monate vor der Tat und übernachtete bei ihm.
Diese Einstellungsverfügung sei rechtskräftig, bestätigte die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.
Das Verfahren gegen einen zweiten Winterthurer, der beim Besuch in Wien ebenfalls dabei war, ist hingegen noch nicht abgeschlossen. Dieses befinde sich aber in der Schlussphase, so die BA.
Attentat in Wiener Innenstadt
Am 2. November 2020 hatte ein IS-Anhänger in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen. Mindestens 23 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Am Tag darauf verhaftete die Spezialeinheit Diamant der Zürcher Kantonspolizei in Winterthur zwei Männer. Diese hatten die Behörden bereits zuvor auf ihrem Radar gehabt.
Die BA ermittelte in Zusammenhang mit den Wiener Kontakten unter anderem wegen «Gehilfenschaft zu Mord» und «strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord».
Im Rahmen der Strafuntersuchung kam sie zum Schluss, dass der bei seiner Verhaftung 24-jährige Schweizer offensichtlich Interesse am IS habe. Er hatte unter anderem viele Kanäle abonniert, die den Terrorismus verherrlichende Reden enthielten oder Terroranschläge in Europa thematisierten.
Einfluss des Gedankenguts der Terrororganisation
Er habe sich nie glaubhaft vom IS und dessen Verbrechen distanziert, heisst es in der Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft. Der Schluss liege nahe, dass er sich vom gewalttätigen Gedankengut dieser Terrororganisation beeinflussen lasse.

Die Strafuntersuchung erbrachte keinen Beweis, dass er in irgendeiner Form am Attentat beteiligt war oder im Vorfeld Kenntnis davon hatte. Damit fehle der Anfangsverdacht, das Verfahren sei einzustellen.
Ein anderes Verfahren gegen ihn ist aber noch nicht abgeschlossen: Wegen des Vertosses, gegen das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «IS», und des Tatvorwurfs der Gewaltdarstellungen ist die Bundesanwaltschaft aktiv. Diese Tatvorwürfe weisen keinen Zusammenhang mit dem Attentat in Wien auf.