Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (Grossbritannien und Nordirland) tritt per 1. Oktober in Kraft.
Der Nationalrat debattiert im Bundeshaus.
Das Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - Bern Welcome

Das Abkommen, das per 1. Oktober in Kraft tritt, koordiniert die Sozialversicherungssysteme zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (Grossbritannien und Nordirland). Das teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen am Montag mit. Es ist bereits seit November 2021 vorläufig angewendet worden.

Es war nötig, weil die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt ist.

Einsatz von Arbeitskräften erleichtert

Das neue Sozialversicherungsabkommen gewähre den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit, hiess es in der Mitteilung weiter.

Es vermeide eine doppelte Versicherung und Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung kommen. Dadurch werde auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert.

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