52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen

Das Wichtigste in Kürze
- Rund 52 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner können bei der Sozialwahl bis zum 31.
Mai die Sozialparlamente in Deutschland bestimmen.
Mit der Sozialwahl wird aus Sicht der Verantwortlichen Neuland betreten, wie der Bundeswahlbeauftragte, der langjährige CDU-Abgeordnete Peter Weiss, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Denn Geschlechterquoten und der geplante Modellversuch für eine Online-Wahlmöglichkeit seien «zwei Innovationen» der Sozialwahl 2023.
Bei den Sozialwahlen werden Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen bestimmt. Ab diesem Montag erhalten mehr als 30 Millionen Rentenversicherte und Rentner Wahlvorankündigungsschreiben und Info-Flyer zur Wahl.
Rossbach: Selbstverwaltung spielt wichtige Rolle
Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Rossbach, warb denn auch für die Sozialwahl. «Vielen ist gar nicht bewusst, welche wichtige Rolle die Selbstverwaltung spielt», sagte Rossbach der dpa in Berlin. Bei der Sozialwahl wählen Beitragszahler und Rentner «ihre Selbstverwaltung», wie Rossbach sagte. Über die Selbstverwaltung und die Sozialwahl gestalteten die Beitragszahler die Rentenversicherung mit.
So laufen laut Rossbach zum Beispiel alle Verwaltungsentscheidungen, mit denen die Menschen nicht einverstanden sind, über einen Widerspruchsausschuss. «Hier treffen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die Entscheidungen über den Widerspruch.» Die Selbstverwaltung achte zudem darauf, dass die Verwaltung rechtlich saubere Entscheidungen treffe – etwa über die Zahlung einer Reha oder einer Erwerbsminderungsrente. «Sie gestaltet Reha-Angebote der Rentenversicherung konkret aus», sagte Rossbach weiter.
Etwa bei Long-Covid-Rehas sei die Selbstverwaltung massgeblich gewesen, um rasch die nun bestehenden Reha-Angebote der Rentenversicherung einzuführen. Wichtige Forschungsarbeit sei ebenfalls durch die Selbstverwaltung angestossen worden. Teil der Selbstverwaltung seien auch die rund 4500 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater der Rentenversicherung.
Sozialwahl 2023 könnte Vorbildcharakter bekommen
Ein Stück weit Vorbildcharakter könnte die Sozialwahl 2023 nach Einschätzung des Wahlbeauftragten Weiss bekommen. Er teilte mit, dass bei der Krankenversicherung die fünf grossen Ersatzkassen dieses Mal einen Modellversuch für eine Online-Wahl starten wollen. Bisher handelte es sich um reine Briefwahlen. Bei einer internen Sitzung Ende Februar entscheide sich, ob der Modellversuch tatsächlich stattfinden werde. Derzeit laufen noch Prüfungen und Vorbereitungen. «Wenn die Online-Wahl ein Erfolg wird, könnte das Vorbild für andere Wahlen in Deutschland sein», sagte Weiss. Er nannte unter anderem Kommunalwahlen für mögliche künftige Online-Verfahren.
Weiss wies zudem auf die Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten hin, die nun erstmals für die Selbstverwaltungen der Krankenkassen eingeführt wurde. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. Weiss teilte aber mit, dass bei der Rentenversicherung viele Frauen auf den Listen stünden, auch bei der Arbeitgeberseite. «Die Geschlechterquote tritt etwas los, auch als Soll-Bestimmung», sagte der CDU-Mann.
Die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen ist traditionell niedrig. Bei der jüngsten Sozialwahl 2017 lag sie bei etwa rund einem Drittel. Rossbach sagte: «Um die Wahlbeteiligung weiter zu steigern, werden wir deutlich auf die Aufgaben und auf den Service der Selbstverwaltung für die Wahlberechtigten hinweisen.»
Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis 11. Mai nicht erhalten haben, sollen laut geltenden Vorgaben bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen.