Es geht um verspieltes Geld und Schulden. Aus Rache hat ein 32-Jähriger eine junge Frau getötet. Nun muss er für mindestens 30 Jahre ins Gefängnis.
Ein Polizist am Tatort: Weil er aus Rache an einer Bekannten deren 16-jährige Tochter getötet hat, ist ein Mann in Wales zu mindestens 30 Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Adam Hale/PA Wire/dpa
Ein Polizist am Tatort: Weil er aus Rache an einer Bekannten deren 16-jährige Tochter getötet hat, ist ein Mann in Wales zu mindestens 30 Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Adam Hale/PA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Waliser hat aus Rache die 16-jährige Tochter einer Bekannten getötet.
  • Er wurde heute dafür zu mindestens 30 Jahren Haft verurteilt.
  • Der 32-Jährige sollte Geld zu der Familie der Bekannten nach China bringen.
  • Er verspielte den Betrag aber und hatte darum bei der Mutter rund 15'000 Franken Schulden.
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Weil er aus Rache an einer Bekannten deren 16-jährige Tochter getötet hat, ist ein Mann in Wales zu mindestens 30 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in der Stadt Merthyr Tydfil sprach den 32-Jährigen am Freitag wegen Mordes und Mordversuchs schuldig. Er hatte auch den Stiefvater des Mädchens bei der Attacke im Schnellimbiss der Mutter schwer verletzt.

Mädchen hatte nichts mit Schulden zu tun

Hintergrund war ein Streit um Schulden. Die Familie des Opfers hatte dem Mann 20.000 Pfund (23.400 Euro) anvertraut, die er an ihre Verwandte in China übergeben sollte. Allerdings verspielte der 32-Jährige den Grossteil und schuldete der Familie dann 14.000 Pfund. Die Bluttat am 5. März hatte landesweit für Aufsehen gesorgt.

«Das grausam und sorgfältig geplante und ausgeführte Rachemotiv ist für sich genommen eindeutig ein wesentliches, erschwerendes Merkmal», betonte der Richter. Die 16-Jährige habe ihm überhaupt nichts Böses getan. «Sie werden in Ihren 60ern sein, bevor Sie eine Freilassung beantragen können. Das wird 2051 sein», sagte der Richter. «Aber die Tatsache, dass eine Entlassung dann möglich ist, bedeutet nicht, dass Sie auch wirklich freigelassen werden. Sie werden das Gefängnis nie verlassen, wenn es nicht als sicher und angemessen erachtet wird.»

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