Private Sicherheitsleute dürfen neu Waffen tragen

Das Wichtigste in Kürze
- In Zukunft dürfen private Sicherheitsleute in Frankreich Schusswaffen auf sich tragen.
- Die Lockerung des Schusswaffengebrauchs setzte sich vor allem wegen der Terrorgefahr durch.
- Die nationale Menschenrechtskommission warnt, dass dadurch eine Banalisierung der Präsenz von Waffen im öffentlichen Raum begünstigt werde.
Private Sicherheitsleute dürfen in Frankreich künftig in bestimmten Fällen
Schusswaffen tragen. Ein entsprechender Erlass wurde am Sonntag im Amtsblatt
veröffentlicht. Demnach können die Sicherheitsleute etwa Revolver tragen, wenn
sie ein Gebäude bewachen und sich dadurch einem «aussergewöhnlichen Risiko»
aussetzen. Allerdings sind dafür gesonderte Genehmigungen der Behörden
notwendig. An weniger gefährdeten Orten können Sicherheitsleute im
Gebäudeschutz Schlagstöcke und Reizgas bei sich haben.
Auch private Leibwächter können künftig Genehmigungen zum Mitführen von
Schusswaffen erhalten, wenn sie besonders gefährdete Personen schützen. Bislang
war das eigentlich nicht erlaubt und nur im Rahmen einer rechtlichen Grauzone
möglich.
Neues Gesetz wegen Terrorgefahr
Der Erlass setzt eine Regelung aus einem Sicherheitsgesetz um, das im
vergangenen Februar auch vor dem Hintergrund der Terrorgefahr verabschiedet
worden war und die Regeln für den Schusswaffengebrauch von Polizisten gelockert
hatte.
Die nationale Menschenrechtskommission hatte damals gewarnt, dass die
Bewaffnung privater Sicherheitsleute die Banalisierung der Präsenz von Waffen
im öffentlichen Raum begünstige. Zugleich seien Auswahl, Ausbildung und
Aufsicht privater Sicherheitsleute weit von denen der Polizei entfernt.