Mexikos Oberstes Gericht lehnt Amtsverlängerung für Vorsitzenden ab

Das Wichtigste in Kürze
- Der Präsident der Obersten Gerichts in Mexiko erhält keine Amtszeitverlängerung.
- Dies hat das Gericht beschlossen.
- Das Parlament wollte Arturo Zaldívar für sechs anstatt vier Jahre im Amt halten.
Nach einer umstrittenen Justizreform hat der Oberste Gerichtshof Mexikos die Amtszeitverlängerung seines eigenen Vorsitzenden abgelehnt. Die Entscheidung des Parlaments, das Mandat von Arturo Zaldívar um zwei Jahre zu verlängern, sei verfassungswidrig, urteilten die Richter am Dienstag per einstimmigem Votum.
Die Verlängerung verstosse gegen die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz, hiess es in dem Beschluss weiter. Zaldívar hatte schon im August auf die umstrittene Erweiterung seines Mandats verzichtet und stimmte bei der Sitzung der elfköpfigen Kammer selbst dagegen.

Mexikos Verfassung sieht eine Begrenzung der Amtszeit des obersten Richters auf vier Jahre vor. Für Zaldívar wäre demnach im kommenden Jahr Schluss. Das Parlament hatte allerdings überraschend im April bei der Verabschiedung einer umfassenden Justizreform nebenbei auch seine Amtszeit bis zum 30. November 2024 verlängert.
Präsident Andrés Manuel López Obrador, der am selben Tag aus dem Amt scheidet, hatte sich dafür ausgesprochen. Kritiker prangerten einen Versuch des populistischen Staatschefs an, neben dem Parlament auch die Justiz zu kontrollieren. Als oberster Richter ist Zaldívar auch Vorsitzender des Justizrats, der Richter beaufsichtigt und sie absetzen kann.