Pharmakonzerne haben mit vielen Opioid-Klagen zu kämpfen. Nun der erste Sieg: Laut Richter tragen sie keine Verantwortung für den Anstieg von Verschreibungen.
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Der Konsum von Opioiden hat in der Schweiz zugenommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstmals werden Pharmakonzerne in der Opioid-Krise nicht für schuldig gehalten.
  • Laut Gericht werden sie nicht für den Anstieg an Verschreibungen verantwortlich gemacht.
  • Dies gelte auch, falls falsche Informationen in den Marketingunterlagen stehen würden.
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In der milliardenschweren Klagewelle wegen der Opioid-Krise in den USA haben Pharmafirmen erstmals einen Sieg errungen. Ein Richter im US-Bundesstaat Kalifornien erklärte in seinem vorläufigen Urteil: die klagenden Landkreise hätten mit ihrer 50 Milliarden Dollar schweren Schadenersatzklage nicht überzeugen können.

Die Kläger zogen gegen Johnson & Johnson, Teva, Endo und der AbbVie-Tochter Allergan vor Gericht. Der Vorwurf lautet, dass sie die Suchtgefahren von opioidhaltigen Schmerzmitteln heruntergespielt und für deren breiten Einsatz geworben haben.

Opioid USA Epidemie
Oxycontin ist eines der weit verbreiteten Opioiden. - Keystone

Zwischen 1999 und 2019 sind in den USA etwa 500'000 Menschen durch Opioid-Überdosen ums Leben gekommen. Pharmafirmen sehen sich mit mehr als 3300 Klagen von Bundesstaaten, Landkreisen und Städten konfrontiert.

Pharmakonzerne müssen nicht für Verschreibungen haften

«Es gibt einfach keine Beweise, dass der Anstieg der Verschreibungen nicht das Ergebnis der medizinisch angemessenen Bereitstellung von Schmerzmitteln für bedürftige Patienten war», schrieb Richter Peter Wilson vom Orange County Superior Court. Die Konzerne könnten nicht für die Folgen von medizinisch begründeten Verschreibungen opioidhaltiger Schmerzmittel haftbar gemacht werden, begründete Wilson seine Entscheidung.

Dies gelte selbst dann, wenn in den Marketingunterlagen der Hersteller falsche oder irreführende Aussagen über Risiken und Vorteile der Medikamente aufgeführt gewesen sein sollten, so der Richter weiter. Die Pharmafirmen begrüssten die Entscheidung, von Vertretern der Kläger war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

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