


Rechtsschutz: Worauf muss ich beim Occasion-Auto-Kauf achten?

Das Wichtigste in Kürze
- Worauf muss ich beim Occasion-Auto-Kauf besonders achten?
- Darf ein Auto ohne Garantie verkauft werden?
- Was kann ich tun, wenn ich nach dem Kauf einen Mangel feststelle?
Beim Kauf eines Neuwagens kann man darauf vertrauen, dass keine versteckten Mängel vorliegen. Sollte dies doch der Fall sein, hat man eine Garantie und kann die Mängel beheben lassen. Und das auf Kosten des Verkäufers.
Anders beim Occasion-Auto. Dort weiss man oft nicht, in welchem Zustand sich das Auto wirklich befindet.
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Sofort auf Mängel prüfen
Kauft man ein Occasionsauto, muss man dieses genauestens auf Mängel prüfen. Mängel, die man beim Kauf sieht oder hätte sehen können, gelten als anerkannt und können später nicht mehr beanstandet werden.
Wenn also beim Kauf gut ersichtliche Rostspuren übersehen werden, können diese danach nicht mehr gerügt werden. Alle Mängel, die nach dem Verkauf entstehen, können auch nicht beanstandet werden.
Geht also kurz nach dem Kauf der Ölfilter kaputt, kann dies nicht mehr gerügt werden. Ausgenommen, es würde eine entsprechende Garantie bestehen.
Rechtsschutz: Tipps für einen sicheren Kauf
Oft wird bei Occasionsverkäufen die Garantie – auch Gewährleistung genannt – ausgeschlossen. Das heisst, die Verkäuferin oder der Verkäufer haftet für gar keine Mängel am Auto. Dies ist zulässig.

Trotz dieses Ausschlusses besteht die Haftung aber für gemachte Zusicherungen. Beispielsweise, wenn das Auto unfallfrei sein sollte oder absichtlich Mängel verschwiegen wurden.
Prüfen Sie beim Kauf eines Occasion-Autos immer alle wichtigen Funktionen und den allgemeinen Zustand gründlich.
Schliessen Sie einen schriftlichen Vertrag ab und lesen Sie diesen gut durch, insbesondere die Haftungsausschlüsse.
Falls Sie nach dem Kauf einen Mangel entdecken, melden Sie ihn sofort schriftlich der Verkäuferschaft und dokumentieren Sie ihn umfassend.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.