In Mietwohnungen herrscht oft Unsicherheit: Was ist eigentlich erlaubt? Dabei dürfen Mieter mehr, als viele denken – solange sie Rücksicht auf andere nehmen.
Wohnung Renovation
Farbige Wände in der Mietwohnung? Kein Problem, solange beim Auszug alles wie vorher aussieht. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnung darf individuell gestaltet werden.
  • Was verändert wird, muss beim Auszug zurückgebaut werden.
  • Haustiere und Untermiete brauchen meist eine Erlaubnis.
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Mieterinnen und Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich so gestalten, wie es ihnen gefällt. Es ist erlaubt, die Wände farbig zu streichen, Regale zu montieren oder sogar Türen auszuhängen – solange beim Auszug alles wieder in den Ursprungszustand versetzt wird. Alternativ kann der Nachmieter diese Änderungen übernehmen.

Grössere bauliche Eingriffe – etwa eine neue Küche oder eingebaute Schränke – brauchen allerdings die Zustimmung des Vermieters.

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Haustiere sind nicht immer erlaubt

Auch bei Haustieren gilt: Kleine Tiere wie Hamster oder Fische sind in der Regel erlaubt. Bei grösseren oder ungewöhnlichen Tieren kann der Vermieter jedoch ein Wörtchen mitreden – und sie verbieten.

Haustier
Haustiere sind nicht in jeder Mietwohnung erlaubt. - Depositphotos

Vieles ist zusätzlich in einer Hausordnung geregelt. Diese gilt aber nur, wenn sie im Mietvertrag erwähnt wird. Und auch dann müssen die Regeln verhältnismässig sein. Ein generelles Grillverbot auf dem Balkon beispielsweise ist rechtlich oft nicht haltbar.

Wer seine Rechte kennt und rücksichtsvoll lebt, hat als Mieterin und Mieter viele Freiheiten – und deutlich weniger Konfliktpotenzial.

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