

Immobilien: So suchen Sie Nachmieter ausserhalb der Kündigungsfrist

Das Wichtigste in Kürze
- Ein vorzeitiger Auszug aus einer Immobilie ist möglich, aber streng reglementiert.
- Eine schriftliche Bestätigung des Vermieters ist wichtig.
Sie haben Ihren Traumjob in einer anderen Stadt gefunden und möchten schon im nächsten Monat umziehen. Dumm nur, wenn für Ihre Wohnung eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Das ist nach Angaben des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands die landesübliche Frist. In Einzelfällen kann sie auch länger sein.
Mussten Sie schon einmal einen Nachmieter finden?
Ausserterminlicher Auszug aus Immobilien
Die vorzeitige Rückgabe einer Sache ist nach Art. 264 des Schweizerischen Obligationenrechts möglich – aber streng geregelt. In der Regel müssen Sie dem Vermieter wichtige Gründe oder einen Nachmieter vorweisen können. Das können zum Beispiel gesundheitliche Gründe sein.

Ein schneller Umzug für ein tolles Jobangebot oder aus Liebe gehört jedoch nicht dazu. In diesem Fall müssen Sie einen Nachmieter oder eine Nachmieterin finden.
Dadurch gehen dem Vermieter bzw. der Vermieterin keine Mieteinkünfte durch Ihren Auszug verloren. Am besten ist es, sich im Freundes- und Kollegenkreis umzuhören, sobald Sie über einen Umzug nachdenken.
Wenn Sie hier nicht fündig werden, versuchen Sie es mit Anzeigen in Ihrem näheren Umfeld, zum Beispiel in Social-Media-Gruppen. Bedenken Sie aber, dass Sie bei Fremden nur schwer einschätzen können, ob sie die Anforderungen erfüllen. Beim Kollegen aus der Abteilung oder der Freundin aus dem Yogakurs schon eher.
Immobilien: Anforderungen an Nachfolgerinnen und Nachfolger
Die von Ihnen vorgeschlagenen Kandidaten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen sie kreditwürdig sein und dies auch nachweisen können. Zweitens müssen sie zumutbar sein. Zum Beispiel könnte der Vermieter Ihren besten Freund ablehnen, weil er jeden Tag zwei Stunden Schlagzeug übt.

Ausserdem müssen die gleichen Vertragsbedingungen für die Immobilien akzeptiert werden. Wer sich im Freundeskreis umhört, sollte offen sagen, was erwartet wird. Müssen sie zum Beispiel regelmässig das Treppenhaus putzen oder den gemeinsamen Rasen mähen? Im Idealfall können Sie Ihrem Vermieter mehrere Bewerberinnen und Bewerber vorstellen.
So gehen Sie beim ausserterminlichen Auszug vor
Informieren Sie den Vermieter über Ihren geplanten Auszug und lassen Sie sich das Formular zur Nachmietererklärung aushändigen. Sie können es auch bei Mietervereinen erhalten oder herunterladen. Füllen Sie das Formular gemeinsam mit dem Nachmieter aus und schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter. Behalten Sie eine Kopie.

Ihr Kandidat bestätigt auf dem Formular, dass er die Immobilien besichtigen konnte und bereit ist, die Miete zu übernehmen. Er sollte auch gleich einen Lohnnachweis beilegen, zum Beispiel den Auszug aus dem Betreibungsregister.
Immobilien: Bestätigung vom Vermieter verlangen
Der Vermieter hat 14 bis 30 Tage Zeit, den oder die Kandidaten zu prüfen. Im Idealfall treffen Sie sich alle gemeinsam zu einem Kaffee zum Kennenlernen und besprechen nur noch die Formalien. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter eigene Treffen arrangiert und anderweitige Informationen einhält.

Wichtig: Der Vermieter hat das Recht, Ihren Bewerber abzulehnen, wenn ihm dieser nicht zusagt. In diesem Fall sind Sie jedoch von Ihren Verpflichtungen als Mieter befreit. Sie müssen ab dem Zeitpunkt, an dem der abgelehnte Nachmieter eingetreten wäre, keine Miete mehr zahlen.
Lassen Sie sich vom abgelehnten Nachmieter schriftlich bestätigen, dass er die Wohnung und die Miete übernommen hätte. Lassen Sie sich vom Vermieter die Ablehnung schriftlich begründen. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Und ganz wichtig: Lassen Sie sich die Kündigung vom Vermieter schriftlich bestätigen. Auch hierfür bietet der Mieterbund ein Musterschreiben zum Download an.