

Die Vorsorge bei einem langen Studium: Lücke beachten

Das Wichtigste in Kürze
- Fehlen später Beitragsjahre, kann die AHV-Rente gekürzt werden.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Kürzung zu vermeiden
Die AHV-Rente ist die erste Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems und steht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner zu. Ihre Höhe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Um spätere Rentenkürzungen zu vermeiden, müssen Frauen 43 und Männer 44 Beitragsjahre aufweisen.
Dies müssen vor allem Studierende beachten. Wenn sie mit 25 Jahren mit den Einzahlungen beginnen, wäre die volle Rentensumme bei einem Rentenbeginn mit 69 Jahren fällig. Da dies nicht möglich ist, wird die Rente um 4 von 44 Beitragsjahren gekürzt.
Die Vorsorgelücke bei der AHV vermeiden
Grundsätzlich gehören Studierende zu den Nicht-Erwerbstätigen, die ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag beitragspflichtig sind.
Sie müssen, so auf der Website der AHV zu lesen, dann den jährlichen Mindestbeitrag von 487 Franken zahlen. Tun Sie dies nicht, kommt es zu den oben genannten Abzügen. Für Studierende, die kein Geld verdienen, sind 487 Franken im Jahr ein grosser Brocken.

Da kein Lohn verdient wird, von dem die Abzüge automatisch erfolgen, muss der Beitrag selbst eingezahlt werden. Es kann verlockend sein, die Einzahlung der Beiträge zu «vergessen», um das Geld anders auszugeben.
In diesem Fall zeigt sich die AHV recht grosszügig. Fehlende Beiträge können rückwirkend für bis zu fünf Jahre eingezahlt werden. Wer weiss, dass er nach dem Studium in einen gut bezahlten Job einsteigen kann, stopft die Versicherungslücke dann mit Beiträgen.
Vorsorge: Andere Optionen für die Beitragszahlung
Eine andere und vermutlich bessere Lösung ist es, einen Nebenjob zu ergreifen. Sofern innerhalb eines Meldejahres ein Bruttoeinkommen von mindestens 4851 Franken erzielt wird, reicht das für den Abzug des Mindestbeitrags.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen regelmässigen Nebenjob handelt oder einen gut dotierten Sommerjob.

Eine weitere Möglichkeit ist die Heirat mit einem berufstätigen Partner. Solange der Ehepartner mindestens 9702 Franken pro Jahr brutto verdient, zahlt er dann doppelte AHV-Beiträge für beide ein. Allerdings sollte die Ehe nicht nur für die AHV-Abgabe geschlossen werden.
In diesem Fall wäre es dann doch besser, die Eltern zu bitten, die Beiträge zu übernehmen.
Studierende und die dritte Säule der Vorsorge
Studierende, die bereits ein Einkommen erzielen, können in die Pensionskasse einzahlen und eine zusätzliche Vorsorge mit der Säule 3a aufbauen. Die jährliche Maximalsumme für die Säule 3a beträgt 7056 Franken, wenn sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.

Sind sie dies nicht, können sie bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens einzahlen. Und diese Ausgabe von der Steuer absetzen.
Die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse liegt aktuell bei einem Jahreseinkommen von 22'050 Franken. Das können Studierende nur schwer erreichen.
Studierende, die kein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können keine weitere Vorsorge mit der Säule 3a treffen. Allerdings steht ihnen die freie Vorsorge mit der Säule 3b offen.
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