Ein heute 47-jähriger Sexualstraftäter hat in der Therapie nicht genügend Fortschritte erzielt. Das Gericht in Thun hat sich daher gegen eine Fortführung der stationären Massnahme entschieden.
Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone
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Im Jahr 2006 wurde der Schweizer zur strengsten Strafe verurteilt, die das schweizerische Strafrecht kennt: lebenslang Zuchthaus und Sicherheitsverwahrung. Der Verurteilte hatte zusammen mit einem deutschen Komplizen im bayerischen Donauwörth einen 15-jährigen Jugendlichen missbraucht und mit 30 Bajonettstichen umgebracht.

Nach Änderungen im Strafrecht musste das Urteil 2008 überprüft werden. Das Gericht hob die Verwahrung zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf.

Gutachten sieht kaum Fortschritte

Zehn Jahre später stellte sich die Frage, ob die Therapie weitergeführt oder ob der Mann verwahrt werden soll. Ein aktuelles Ergänzungsgutachten attestierte dem Mann, der an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet, keine nennenswerten Therapiefortschritte. Hoffnung auf eine Verbesserung in absehbarer Zeit gebe es kaum. Entsprechend gross sei die Rückfallgefahr.

Der Staatsanwalt sah ebenfalls keinen ausreichenden Therapieerfolg. Der Mann trete seit Jahren an Ort und Stelle. Das sei bedauerlich, aber eine Tatsache. «Er wird bei passender Gelegenheit wieder zuschlagen. Das müssen wir verhindern», wird Staatsanwalt Hans-Peter Schürch im «Thuner Tagblatt» vom Freitag zitiert.

Der Verteidiger brachte vor, die Therapie sei nur halbherzig umgesetzt worden sei. Sein Mandant sei behandelbar.

Nach Prüfung aller relevanten Punkte kam das Gericht zum Schluss, dass der Verurteilte nicht therapierbar ist und verwahrt werden muss, wie die zuständige Gerichtsschreiberin am Freitag eine Meldung des «Thuner Tagblatts» bestätigte.

Jugendlichen missbraucht und getötet

Das Verbrechen erschütterte im Jahr 2004 Deutschland und die Schweiz. Der Täter war damals in der Schweizer Armee in Ausbildung zum Berufsunteroffizier. Der Komplize wurde 2005 in seinem Heimatland zu lebenslanger Haft und Verwahrung verurteilt.

Die beiden hatten den türkischstämmigen Jugendlichen via Internet kennengelernt. Bei einem Treffen misshandelten sie den Jungen und töteten ihn auf bestialische Weise. Als Motiv für die Tat gab der Schweizer sexuelle Lustbefriedigung an.

Vor der Tat in Donauwörth hatten die Täter bereits einen anderen Jungen zu töten versucht. Er entkam seinen Peinigern nur knapp.

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