Die Stadt Aarau muss den Nachtwachen 40'000 Franken Lohn nachzahlen

Das Bundesgericht hat im Lohnstreit einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts bestätigt.
Das Verwaltungsgericht war zum Schluss gekommen, dass die Stundenlöhne der sechs Nachtwachen falsch berechnet worden waren. Wie aus dem Urteil der ersten sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hervorgeht, konnte die Stadt Aarau in ihrer Beschwerde nicht nachweisen, dass das Urteil des Verwaltungsgericht willkürlich sei.
Weil die Stadt Aarau vor Bundesgericht im Lohnstreit beim Alters- und Pflegeheim Golatti unterliegt, muss sie auch die Verfahrenskosten von 4800 Franken bezahlen.
Die Gewerkschaft VPOD Aargau hält in einer Medienmitteilung vom Donnerstag fest, es seien wohl mehr Angestellte von den falsch berechneten Löhne betroffen. Die Stadt müsse alle Berechnungen überprüfen. (Urteil 8C_462/2018 vom 18. März 2019)