

Grober Verkehrsregelverstoss kostet Autofahrer Geldstrafe

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Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung gegen einen 47-jährigen Schweizer abgeschlossen. Der Autofahrer verstiess im März 2018 auf der Autobahn A2 (Höhe Eich) mehrfach gegen die Verkehrsregeln. Dabei bedrängte er u.a. einen vorausfahrenden Autofahrer auf der Überholspur mit einem viel zu geringen Fahrzeugabstand und überholte diesen später rechts auf dem Normalstreifen. Später drängte er zwischen zwei Autos auf dem Überholstreifen, welche nur gerade 8.3 m Abstand zueinander hatten. Der Verurteilte fuhr bei dichtem Verkehr rücksichtlos und beging mehrere grobe Verletzungen von Verkehrsregeln. Er gefährdete mit seinem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer.
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat den Mann wegen ungenügenden Abstandhaltens, wegen mangelnder Rücksichtnahme beim Wechseln des Fahrstreifens und wegen Rechtsüberholens zu einer Busse von 2500.- Franken und einer Geldstrafe (bedingt) von 10'000.- Franken bestraft. Zudem hat er die Untersuchungskosten von rund 600.- Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
-Mitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern (mis)