

Bedingtes Feuerverbot gilt weiterhin

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Die Entzündbarkeit wurde durch den Regen vorübergehend gehemmt, die Streuschicht trocknet aber bereits wieder aus. Es gilt daher auch weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Das bedeutet, das Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt sind, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen. Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
– Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
– Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
– Funkenwurf sofort löschen
– Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
– Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
– Keine Raucherwaren wegwerfen
– Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
– Keine Himmelslaternen steigen lassen