Die Stadt Bülach schliesst ihre Rechnung mit einem Plus von 4,1 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 1,5 Millionen Franken.
Verwaltung (Symbolbild)
Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Der Ertragsüberschuss ist einerseits auf höhere Einnahmen aus den Grundsteuern und tiefere Abschreibungen zurückzuführen. Andererseits trugen auch tiefere Ausgaben zum guten Ergebnis bei. Im Verwaltungsvermögen wurden netto 14,2 Millionen Franken investiert.

Der Rechnungsabschluss ist sehr erfreulich. Die Rechnung der Stadt Bülach weist bei einem Aufwand von 131,3 Millionen Franken und einem Ertrag von 135,4 Millionen Franken einen Ertragsüberschuss von 4,1Millionen Franken aus. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 1,5 Millionen Franken. Das entspricht einer Ergebnisverbesserung von 5,6 Millionen Franken.

Hohe Einnahmen aus Grundsteuern

Die Steuereinnahmen (inkl. Grundsteuern) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Millionen Franken auf 58,6 Millionen Franken. 229 Handänderungen führten zu rekordhohen Grundsteuereinnahmen von 11,2 Millionen Franken (budgetiert waren 7,4 Millionen Franken). Die ordentlichen Steuern aus dem Rechnungsjahr stiegen aufgrund des Bevölkerungswachstums um 1,5 Millionen Franken auf 38,5Millionen Franken. Der Anteil der juristischen Personen an den Steuereinnahmen beträgt 8,3 Prozent.

Tiefere Nettoinvestitionen als geplant

Im Verwaltungsvermögen wurden netto 14,2 Millionen Franken investiert, das sind lediglich 54 Prozent der geplanten Investitionen. Der tiefe Ausführungsgrad ist auf Planungs- und Bauverzögerungen, Projektverschiebungen und auf korrigierte Zahlungspläne zurückzuführen. Die grössten Projekte waren: Neubau Flüchtlings- und Asylzentrum, Planung Zentrales Verwaltungsgebäude, Erweiterung Reservoir Neubruch, Sanierung FussballGarderobengebäude, Investitionsbeitrag Ausbau Tagesschule der Heilpädagogischen Schule. Die Investitionen konnten mit dem Cashflow vollständig finanziert werden.

Nettokosten pro Einwohner/-in

Die tieferen Investitionen führten zu tieferen Abschreibungen in der Erfolgsrechnung. Aber auch tiefere Ausgaben, d.h. Unterschreitung von Budgetvorgaben, trugen zum guten Ergebnis bei. Die Nettokosten pro Einwohner/-in konnten in den letzten vier Jahren stabil gehalten werden; sie sanken sogar um -0,6 Prozent auf 1 797 Franken.

Stabile Finanzen

Der Jahresabschluss 2018 bestätigt, dass Bülach dank soliden Steuereinnahmen und leicht gesunkenen Nettokosten pro Einwohner/-in einen stabilen Haushalt ausweist. Der Steuerfuss blieb unverändert bei 92 Prozent. Die vier finanzpolitischen Ziele wurden erreicht. Durch den Ertragsüberschuss und die tieferen Investitionen erhöht sich das Nettovermögen im Steuerhaushalt auf 5,4 Millionen Franken, im Vorjahr waren es 0,4 Millionen Franken.

Das Eigenkapital steigt auf 102,9 Millionen Franken. Der Überschuss aus der Rechnung wird für die hohen Investitionen der nächsten Jahre verwendet.

Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Videoüberwachung an Kehricht-Sammelstellen

In Bülach gibt es zehn dezentrale Sammelstellen für die Entsorgung von Glas, Weissblech oder Textilien. Acht Sammelstellen sind frei zugänglich, zwei befinden sich auf den Arealen des Werkhofs Furt und der Kläranlage.

Insbesondere die Sammelstellen Sonnenhof, Grampen und Erachfeld werden, oft ausserhalb der Öffnungszeiten, dazu benutzt, um Hauskehricht, Sperrgut und andere Abfälle illegal zu entsorgen.

Der Stadtrat hat deshalb entschieden, diese Sammelstellen per Video zu überwachen. Er hat dafür einen Kredit von25 000 Franken bewilligt. Büli-Mäss 2019, Beteiligung Stadt Bülach

Vom 25. bis 27. Oktober 2019 findet die Büli-Mäss statt. Die Stadt Bülach unterstützt den Anlass des Gewerbes mit Infrastrukturleistungen im Umfang von 30 000 Franken. Zudem präsentiert sich die Stadt Bülach mit einem eigenen Stand. Die Stadt wird ihre Standfläche wie bereits 2016 wiederum den Kleinst- und KleinunternehmerInnen zur Verfügung stellen. Die entsprechende Ausschreibung erfolgt im April.

Stadtrat unterzeichnet Charta Lohngleichheit

Der Stadtrat wird die Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnen. Bundesrat Alain Berset hat die Charta 2016 initiiert, um dem Anspruch auf Gleichbehandlung von Frau und Mann Nachdruck zu verleihen. Mit der Unterzeichnung bekräftigen die Behörden, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen. Die unterzeichnenden öffentlichen Institutionen engagieren sich insbesondere für die verwaltungsinterne Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) sowie die regelmässige

Überprüfung der Lohngleichheit in der Verwaltung.

Die Charta steht allen Kantonen und Gemeinden der Schweiz zur Unterzeichnung offen. Bis heute haben 15 Kantone (darunter auch der Kanton Zürich), 61 Gemeinden und der Bund unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung der Charta positioniert sich die Stadt Bülach als öffentliche Arbeitgeberin, welche sich explizit für einen gesetzeskonformen Umgang mit dem Personal, gleiche Chancen für Mann und Frau und faire Arbeitsbedingungen stark macht. Die Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor ist eine Absichtserklärung und entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung.

Freibad, Eingang wird erneuert

Beim Freibadeingang werden das Drehkreuz und die Fensterfront bei der Réception altershalber erneuert. Der Stadtrat hat dafür einen Kredit von 100 000 Franken bewilligt.

Allmend-/Schwimmbadstrasse, Erhöhung Verkehrssicherheit bei Bushaltestelle Stadthalle Die gut frequentierte Bushaltestelle Stadthalle weist ein Sicherheitsrisiko auf, weil das haltende Postauto überholt werden kann. Damit sind Fussgänger auf dem Zebrastreifen gefährdet. Zudem entspricht sie nicht den kürzlich vom Kanton angepassten Richtlinien für hindernisfreie Bushaltestellen.

Deshalb ist ein Vorprojekt ausgearbeitet worden, um die Verkehrssicherheit bei der Bushaltestelle Stadthalle zu erhöhen. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens konnte sich die Bevölkerung anfangs 2019 dazu äussern. Der Stadtrat hat den Bericht zu den Einwendungen der Bevölkerung genehmigt; die Publikation erfolgt am 5. April 2019.

Die Unterlagen liegen während sechzig Tagen im Stadtbüro zur Einsichtnahme auf. Parallel dazu wird das Strassenbauprojekt ausgearbeitet, damit die Realisierung koordiniert mit dem Neubau Stadthaus erfolgen kann.

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