Gemeinde informiert über kantonale Lockerung des Feuerverbotes

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Widerruf absolutes Feuerverbot
Nachdem der Kanton St. Gallen aufgrund der Wetterentwicklung das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert hat, widerrufen auch die Gemeinden im Sarganserland ihre Allgemeinverfügung vom 30. Juli 2018. Neu gilt im Sarganserland wie im übrigen Kantonsgebiet lediglich noch ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe.
Der Gemeinderäte der Sarganserländer Gemeinden widerrufen gestützt auf Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) in Verbindung mit Art. 101 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot.
Allgemeinverfügung
1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden im Sarganserland gilt neu ab sofort die Regelung des Kantons St.Gallen, wonach im Wald und in Waldesnähe ein Feuer- und Feuerwerksverbot gilt.
2. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.