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Die Datenbeschaffung bei der Grundversicherung war rechtswidrig
Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern beschafft.

Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung vorliegt.
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