

Zusatzkredit für Hochwasserschutz-Projekt

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Der Landbach, öffentliches Gewässer Nr. 1.0, fliesst mehrheitlich unter der bestehenden Staatsstrasse und ist auf weiten Strecken eingedolt. Lediglich im ganz östlichen Abschnitt und gegen die westliche Bauzonengrenze fliesst das Gewässer in einer offenen Bachrinne. Im gesamten Abschnitt vermag der Landbach die geforderte Wassermenge eines 100-jährigen Hochwassers (HQ100) nicht schadlos abzuleiten.
Bereits bei der Planung eines neuen Buswendeplatzes im Nahbereich des Alters- und Pflegeheims Peteracker intervenierte das AWEL wegen der Hochwasserschutzproblematik des Landbachs, wobei eine entsprechende Studie erarbeitet werden musste. Das AWEL erteilte daraufhin die Konzession für den Neubau eines Durchlasses für den Buswendeplatz über dem Landbach. Die Konzession ist befristet bis Ende 2019 gültig. Die Gemeinde Rafz muss deshalb vor Ablauf dieser Frist gegenüber dem AWEL den Hochwasserschutz am Landbach sicherstellen, indem ein dementsprechendes Projekt ausgearbeitet, bewilligt sowie rechtlich und finanziell gesichert ist.
Ende Juni 2017 genehmigte der Gemeinderat das Bauprojekt „Hochwasserschutz Landbach Rafz, Entlastung Landbach mit zentraler Versickerung“ des Ingenieurbüros Gujer AG, Rümlang, sowie dem Bericht des Büros UCW, Rafz, zuhanden der Prüfung und Bewilligungserteilung durch das AWEL.
Ende Februar 2018 wurde die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass seitens AWEL noch einige weitere Punkte abgeklärt und abgehandelt werden müssen, um ein bewilligungsfähiges Projekt zu erhalten. Bereits anlässlich eines Gesprächs im November 2017 mit Vertretern des AWEL und den beauftragten Fachleuten wurde offenkundig, dass das komplexe Projekt im Spannungsfeld des Hochwasserschutzes und den Anforderungen der Landwirtschaft und des Bodens steht und diese Problematik im Wesentlichen die detailliertere Bearbeitung der Hochwasserganglinien, der Hydraulik, die Berechnung und Darstellung von Überflutungsflächen nach der Umsetzung sowie zu diskutierenden Optimierungen an der Anlage bedingt.
Als zweiter wichtiger Punkt wird im Zusammenhang mit dem Bauprojekt bereits ein Bodenprojekt verlangt, welches den Umgang mit dem Boden und die konkrete Kompensation des Verlusts der Fruchtfolgeflächen aufzeigt. Die Gestaltung und die Nutzung des Versickerungsbeckens sind detailliert festzulegen.
Gegenüber der früheren, zusammen mit dem AWEL festgelegten Restwassermenge des Landbachs nach dem Entlastungsbauwerk, soll diese gemäss Vernehmlassung erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen vorab Abklärungen bezüglich den Vorgaben im Generellen Entwässerungsplan (GEP) gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, mit welchen Massnahmen die dem Landbach weitergeleitete Wassermenge erhöht werden kann, damit die Entlastung bei geringen Niederschlägen nicht anspringt. Konkret ist zu prüfen, wie gegebenenfalls Sauberwasser aus dem Raum unterhalb der Ziegelei nicht, wie im GEP vorgesehen, in den Landbach entwässert, sondern dem Versickerungsbecken zugeleitet werden kann.
Der Zusatzkredit über 140‘000 Franken inkl. MWST dient dazu, die vom AWEL geforderten zusätzlichen Massnahmen umzusetzen.
-Mitteilung der Gemeinde Rafz (vas)