Die Zentralbahn plant zwei Bahnübergänge zu schliessen und als Ersatz eine Unterführung zu bauen. Dagegen gab es diverse Beschwerden. Doch laut Bundesverwaltungsgericht darf weitergebaut werden.
Regionaler Zug. (Symbolbild)
Regionaler Zug. (Symbolbild) - Nau.ch
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Die Zentralbahn kann an der Personenunterführung der Strecke in Horw weiterbauen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde gegen den Bau die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Gemeinde Horw nehme die Arbeiten an der Unterführung Wegmatt sofort wieder auf, teilte die ZB am Freitag mit. Der Baustopp sei mit Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März aufgehoben worden.

Die ZB will zwei Bahnübergänge schliessen, weil ab 2021 mehr Züge auf der Strecke verkehren. Dagegen hatten unter anderen die Stadt Kriens und die Luzerner Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) Beschwerde erhoben. Die aufschiebende Wirkung im Bezug auf die Personenunterführung Wegmatt sei dieser nun entzogen worden, wie es die ZB beantragt hatte.

Das Terminprogramm könne nun plangemäss umgesetzt werden. Die Hauptarbeiten für die Unterführung erfolgen während der Totalsperre der Strecke Luzern-Alpnachstad vom 18. März bis 14. April.

Die geplante Unterführung sei kein angemessener Ersatz, bemängelten die Einsprecher. Für die Fussgänger sei der Umweg unzumutbar, für die Velofahrer der Ausbaustandard.

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