Der Feuerbrand ist eine gemeingefährliche, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Er verursacht an Apfel-, Birn- und Quittenbäumen sowie botanisch nahe verwandten Zier- und Wildgehölzen grosse Schäden.
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Bei günstigen Bedingungen (warme, feuchte Witterung während der Blüte) können bei einer Infektion je nach Pflanzenart einzelne Äste, Bäume oder ganze Anlagen in wenigen Wochen absterben. Über kurze Distanzen, vor allem während der Blüte der Obstbäume, kann der Feuerbrand auch durch Bienen verbreitet werden. Deshalb trifft der Kantonale Pflanzenschutzdienst die nachfolgenden Massnahmen und Verbote.

Jegliches Verstellen von Bienen innerhalb der gesperrten Gemeinden (dazu gehört auch Sins) und von den gesperrten Gemeinden in freie Gemeinden ist zwischen dem 1. April und dem 15. Juni 2018 verboten. Diese Massnahme bezieht sich auf das Wandern, den Verkauf oder das Verschenken von Bienen, inkl. auf das Auf- und Abführen von Begattungskästen. Ausgenommen von dieser Massnahme sind:

- Bienen, die in Höhenlagen über 1‘200 m verbracht werden;

- Bienen, die vor dem Verstellen während mindestens 2 Tagen eingesperrt werden;

- Transport von Ablegern, zu den innerhalb der gesperrten Gemeinden befindlichen Ablegerständen (Während der Blütezeit von Apfel-, Birn- und Quittenbäumen auch Ableger möglichst nicht verstellen);

- Königinnen (mit Begleitbienen) in Zusetzern.

-Mitteilung der Gemeinde Sins

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