

Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

Die Mitarbeiter des Bauamtes Dottikon sind bestrebt, auch in der kalten Jahreszeit eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst aber nicht überall gleichzeitig ausgeführt werden. Priorität haben steile Strassen, Sammelstrassen und Einmündungen in die Hauptstrassen sowie Geh- und Fusswege.
Strassen nicht blockieren
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten massgeblich. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte oder durch den aus dem Strassenraum geräumten Schnee. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, sind Fahrzeuge nicht auf Strassen, den Gehwegflächen, sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in ihren Garagen unterzubringen oder auf ihren Hausvorplätzen abzustellen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.
Schnee auf eigenem Grundstück
Die Schneeräumung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Dieser ist als Werkseigentümer im Sinne von Art. 58 des Obligationenrechtes verpflichtet, den gefahrenlosen Zugang zu seiner Liegenschaft sicherzustellen.
Mitarbeiter des Bauamtes Dottikon können für Schneeräumungsarbeiten auf Privatgrund nicht beansprucht werden.
Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobene "Gemeinde- und Staatsschnee" zu dulden haben. Es besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeinwesen beseitigt wird.