

Werksanierung “Aufdorfstrasse Trottoir Kt. ZH“

Das Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Unterhaltsregion IV des Kantons Zürich saniert die Aufdorfstrasse im Abschnitt Kreisel Bergstrasse Männedorf bis Bergstrasse, Gemeindegrenze Uetikon, den Strassenoberbau und Belag. Dies soll in zwei Jahresetappen 2019 und 2020 erfolgen.
Die Gemeinde Männedorf, Abteilung Infrastruktur und Hochbau, Bereich Bau hat angemeldet die Kanalisation gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) und das öffentliche Elektrizitäts- und Wasserversorgungsnetz gleichzeitig zu sanieren. Die zeitliche Koordination des Sanierungsbedarfs mit den kantonalen Stellen soll Kostensynergien nutzen und liegt damit im öffentlichen Interesse.
Für das Sanierungsprojekt “Aufdorfstrasse Trottoir Kt. ZH“ wird ein Kredit von CHF 1‘286‘000.00 inkl. MwSt bewilligt. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 GG für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist.
Sachwerte sind gemäss § 5 VGG laufend so zu unterhalten, dass ihre Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben und keine Personen-, Sach-, oder Bauschäden auftreten.
In sachlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da nur die substanzerhaltenden ordentlichen Instandsetzungsmassnahmen getroffen werden. Diese bestehen darin, dass Ersatz erstellt wird.
In zeitlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da die Sanierungsaufwendungen nicht weiter aufgeschoben werden können, weil das Projekt in Koordination mit kantonalem Sanierungsprojekt erfolgt.
In örtlicher Hinsicht besteht kein Entscheidungsspielraum, da es sich um eine ortsgebundene Anlage handelt.
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 19 ff VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.