Der Dürrbach ist ein öffentliches Gewässer das regelmäßig gewartet werden muss. Dafür ist die Gemeinde Wangen-Brüttisellen zuständig.
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Ein Fluss. (Symbolbild) - Nau.ch
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Der Dürrbach ist ein öffentliches Gewässer im Eigentum des Kantons Zürich. Die Unterhaltspflicht liegt allerdings bei der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. Die Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Gewässern werden regelmässig durch die kommunalen Unterhaltsdienste ausgeführt, wofür jedes Jahr ein Betrag von rund CHF 15‘000 budgetiert wird. Der betreffende Betrag reicht für die üblichen Unterhaltsarbeiten, wie den Rückschnitt der Vegetation im Uferbereich oder das Entfernen von Schwemmmaterial, aus.

Ein Abschnitt des Dürrbachs verläuft parallel zur Oberlandautobahn A53. In diesem Teilstück ist der Bach stellenweise nur schwer zugänglich, was zu einem verhältnismässig hohen Aufwand für die Unterhaltsarbeiten führt. Deshalb musste für 2019 ein erhöhter Aufwand von CHF 103‘000 budgetiert werden.

Eine besondere Beachtung bei Arbeiten an öffentlichen Gewässern gilt der Hydraulik, dem Hochwasser- und dem Umweltschutz. Für geringfügige Unterhaltsmassnahmen ist vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) keine Bewilligung erforderlich. Die Arbeiten müssen jedoch vor Baubeginn angezeigt werden.

Bei Eingriffen in die Ufer und den Grund von Gewässern muss allerdings eine fischereirechtliche Bewilligung vom Amt für Landschaft und Natur (ALN) eingeholt werden. Innerhalb der Fischschonzeit, welche vom 1. Oktober bis am 30. April dauert, dürfen im Grund von Gewässern keine Arbeiten ausgeführt werden.

Deshalb sind die Rodungsarbeiten im Uferbereich vor der Schonzeit vorgesehen. Um die Vegetationsperiode möglichst nicht zu beeinträchtigen, sollen die betreffenden Bäume ca. ab Mitte Februar 2019 gerodet werden. Die Rodungsarbeiten dauern voraussichtlich rund 2 Wochen.

Bei einem Anstieg der Wassermenge erhöht sich die Fliessgeschwindigkeit. Dadurch wird loses Material angespült, welches sich bei tieferen Fliessgeschwindigkeiten in der Bachsohle ablagert. Diese Ablagerungen haben einen Einfluss auf das Strömungsverhalten und die maximale Durchflussmenge. Um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, müssen Ablagerungen in der Bachsohle ausgehoben werden. Die Arbeiten in der Bachsohle werden nach der Vegetationsperiode aber jedoch noch vor der Fischschonzeit ausgeführt und sind daher im Sommer 2019 vorgesehen.

Damit die Unterhaltsarbeiten im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden können, hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 103‘000 bewilligt.

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