

Umweltkontrollen auf Baustellen

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Die Zuständigkeit für den Vollzug in Umweltschutzfragen umfasst nicht nur Bewilligungsthemen, sondern auch Kontrollen während der Ausführung in den entscheidenden Phasen des Baufortschritts. Die Umwelt-risiken bei Bauvorhaben sind hoch und sollen sachgemäss und fundiert beurteilt und kontrolliert werden.
Bei den Umweltschutzkontrollen geht es insbesondere darum, den Umgang mit Bauabfällen aller Art, die Luft- und Lärmbelastungen während der Bauarbeiten sowie den Umgang mit Abwässern und Grundwasserabsenkungen vor Ort zu überprüfen, beratend einzuwirken und nötigenfalls einzuschreiten.
Selbstredend geht es dabei nicht um alle baubewilligungspflichtigen Bauarbeiten. Die eigentlichen Baukontrollen bleiben nach wie vor Aufgabe der Baupolizeiorgane der Gemeinde. Geprüft werden müssen insbesondere Baustellen für Neubauten aller Art, grosse Umbauten mit verschiedenen Beteiligten des Baunebengewerbes sowie grosse Baustellen für Infrastrukturbauten. Die Kontrollstelle übernimmt diese Spezialaufgaben jeweils stellvertretend für die Gemeinden. Wenn die Bauarbeiten in Ordnung sind, erfolgt ein Kontrollrapport an die Gemeinde. Bei Mängeln, die nicht sofort behoben werden können, stellt die Geschäftsstelle der jeweiligen Gemeinde einen Antrag auf Erlass einer Verfügung.
-Medienmitteilung der Gemeinde Eschenbach