Im Gebiet Räbgrueb soll eine Gesamtüberbauung mit acht Mehrfamilienhäusern respektive rund 60 Wohnungen realisiert werden. Vor einem Jahr hat das kantonale Baudepartement die entsprechenden Planunterlagen genehmigt. Aufgrund des Vorprojekts sind nun Optimierungen am Überbauungsplan vorgesehen. Diese liegen bis 26. Mai 2018 öffentlich auf.
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Das Baudepartement des Kantons St.Gallen hat am 6. März 2017 für das Gebiet Räbgrueb einen Teilzonenplan, einen Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften sowie eine Teiländerung der Schutzverordnung genehmigt. Die Grundeigentümer haben in der Zwischenzeit mit einem Architekturbüro die Überbauungsplanung für acht Mehrfamilienhäuser gestartet und ein Vorprojekt erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass Änderungen am Überbauungsplan Sinn machen.

Marginale Anpassungen

Deshalb beantragen die Grundeigentümer eine Änderung der bewilligten Baubereiche mit auskragenden Balkonen von maximal 1.30m. Für das Gesamtbild ist dies kein Nachteil, der Siedlung wird damit mehr Charakter verleiht. Im Vorprojekt ist zudem eine Abdrehung des geplanten Mehrfamilienhaues vis-à-vis der Bank in Zuzwil vorgesehen. Weiter soll die Balkonausführung in Bezug auf Sichtschutz, Verglasung sowie Sonnenschutz definiert werden, damit bei der Ausführung diese Details klar sind. Zusätzlich werden die Farbgebung und die Materialisierung festgelegt sowie der Perimeter für die Tiefgarage vergrössert.

Der Ortsplaner hat in Absprache mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Änderungen zum genehmigten Überbauungsplan Räbgrueb samt Planungsbericht angepasst. Der Gemeinderat hat diesen zugestimmt.

-Mitteilung der Gemeinde Zuzwil

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