

Strahmmatte erweist sich als nicht geeignet

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Der Standort der Zentrale im Gebiet Strahmmatte erwies sich aufgrund der grossen Nachfrage für einen Anschluss an den Wärmeverbund als nicht mehr geeignet. Das Platzangebot an diesem Standort ist begrenzt und ein weiterer Ausbau der Zentrale ist in der Zukunft nicht möglich.
Als Alternative wird die ZöN Saal- und Freizeitanlage als geeignet erachtet. Die aktuellen ZöN-Bestimmungen lassen jedoch eine Realisierung einer Heizzentrale nicht zu. Dies hat eine Änderung der ZöN-Bestimmungen zur Folge. Zur Sicherung der Fernwärmeleitung wurde zudem eine Überbauungsordnung Fernwärmleitung Teil Süd erstellt.
Die Mitwirkung findet vom 1. Juni bis 30. Juni 2018 statt.
Am Donnerstag 21. Juni 2018, um 19:30 Uhr findet im Mittelsaal der Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 21, Münchenbuchsee die Mitwirkungsveranstaltung zur Anpassung der ZöN-Saal- und Freizeitanlage und die Überbauungsordnung ‚Fernwärmeleitung Teil Süd‘ statt.
-Mitteilung der Gemeinde Münchenbuchsee (mis)