Die Steuerpflichtigen erhalten gegen Ende September 2018 eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.
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Damit erhalten Sie eine Information, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise dem Steuerkonto gutgeschrieben wurden. Der Restbetrag ist dann per Ende Oktober 2018 zur Zahlung fällig.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2018 wird, aufgrund der kantonalen Gesetzgebung, auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.

Im November 2018 werden offene Steuern gemahnt. Besteht in der Folge im Januar 2019 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag, gemäss eigener Berechnung, wesentlich zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern Hägglingen | Dottikon Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.

Wer die Steuern nicht vollständig per 31. Oktober 2018 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen Dottikon | Hägglingen zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann.

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2018 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2018 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.

Besten Dank, dass Sie Ihre Steuern fristgerecht bezahlen!

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