Senkung der Grundgebühren für die Abfallbeseitigung
Kehrichtwagen Köniz
Kehrichtwagen in Aktion (Symbolbild). - Keystone
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Die am 6. Dezember 2018 publizierte Mitteilung zur Senkung der Grundgebühren enthielt einen Fehler: Nicht die Gemeinderatskommission, sondern der Gemeinderat hat die Senkung der Grundgebühren für die Abfallbeseitigung beschlossen.

Der Gemeinderat der Stadt Solothurn hat am 20. November 2018 eine Senkung der Grundgebühren für die Abfallbeseitigung um rund 30 Prozent beschlossen.

Die neuen Gebührentarife treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft und können im Internet (www.stadt-solothurn.ch) unter der Nummer 816.1 „Grundgebühren für die Abfallbeseitigung“ bei den Reglementen herunter geladen oder beim Rechts- und Personaldienst bezogen werden. 

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