

Schul- und Sportzentrum Oberarth ist in Planung

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Planungsgemäss konnte in der Zwischenzeit das Projekt bereinigt werden.
Im Jahre 2016 hatten der Bezirksrat Schwyz und der Gemeinderat Arth beschlossen, auf den bezirkseigenen Liegenschaften Stegweidli und Bifang gemeinsam ein Schul- und Sportzentrum zu errichten. Die Bedürfnisse des Bezirks und der Gemeinde ergänzen sich wie folgt:
Aufgrund steigender Schülerzahlen benötigt der Bezirk zusätzliche Schul- und Sporträume. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Unterricht im Fach Bewegung und Sport durchzuführen, fehlen den Gemeindeschulen Arth-Goldau aktuell Räumlichkeiten für 25 Lektionen. Des Weiteren besteht in der Bevölkerung der Gemeinde Arth schon seit längerem der Wunsch nach einer zentralen Sportanlage. Das Konzept sieht vor, dass der Bezirk Schwyz das Schul- und Sportgebäude inklusive Parkierungsflächen erstellt. Es ist vorgesehen, dass die Mittelpunktschule Oberarth zwei Drittel und die Gemeindeschulen Arth-Goldau einen Drittel der Dreifachsporthalle nutzen. Die Gemeinde Arth erstellt die Aussensportanlagen. Diese werden während den Unterrichtszeiten von den Gemeindeschulen Arth-Goldau und der Mittelpunktschule Oberarth genutzt. Am Abend und am Wochenende werden die Räumlichkeiten und die Aussensportanlage den Vereinen und Privaten für Sport und Anlässe zur Verfügung gestellt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden zwischen Bezirk und Gemeinde vertraglich geregelt.
In einem 2-stufigen Wettbewerb war das Projekt «chip & chap» der BSS Architekten AG, Schwyz als Sieger hervorgegangen. Nach Bereinigung der Planunterlagen ist mit folgenden Kosten (inkl. Reserve von 10%) zu rechnen:
Schul- und Sportgebäude, Erstellung durch Bezirk Schwyz: Fr. 25'550'000.00
Aussensportanlagen, Erstellung durch Gemeinde Arth: Fr. 7'309'640.00
Die Kosten verringern sich um die Subventionsbeiträge des Kantons. Da die Beiträge erst nach Beendigung des Projektes vom Kanton ausbezahlt werden, kann an dieser Stelle noch keine Summe bekannt gegeben werden.
Damit das Projekt realisiert werden kann, ist sowohl die Zustimmung der Stimmberechtigten des Bezirks Schwyz wie auch der Gemeinde Arth notwendig. Die Botschaften mit den detaillierten Unterlagen finden die Stimmberechtigten fristgerecht Mitte November 2018 in den Haushaltungen.