Die Sanierung der Schiessanlage Oschwand gemäss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes wäre zu teuer. Die Anlage wurde daher per 31. Dezember 2018 geschlossen.
Pistole Vater
Ein Mann hält eine Pistole. (Symbolbild) - Keystone
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Schiessanlagen müssen gemäss Umweltschutzgesetzgebung bis spätestens Ende 2020 mit einem künstlichen Kugelfangsystem ausgerüstet sein. Bereits im Jahr 2014 wurde entschieden, dass die Schiessanlage Oschwand auf Gemeindegebiet Seeberg spätestens per diesen Zeitpunkt aufgehoben werden soll. Infolge Auflösung des Vereins Bergschützen Oschwand wurde der Schiessbetrieb auf der 300m-Schiessanlage Oschwand durch den Kanton mit Entzug der Betriebsbewilligung per 31. Dezember 2018 eingestellt. Die Gemeinden Ochlenberg und Seeberg treffen nun in Zusammenarbeit mit Grundeigentümern und Kanton die nötigen Abklärungen und Entscheide zur Aufhebung, Untersuchung und allfälligen Sanierung der Schiessanlage.

Kugelfänge von Schiessanlagen und deren nähere Umgebung sind stark mit Blei und anderen Schadstoffen belastet. Diese Standorte werden im öffentlichen Kataster der belasteten Standorte geführt. Dabei richtet sich die Dringlichkeit zum Handeln bei belasteten Standorten nach der Gefährdung der betroffenen Schutzgüter Boden und Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer). Sämtliche Schiessanlagen sind einer Priorität zur Durchführung der notwendigen Untersuchung zugeteilt. Diese Einteilung kann im öffentlichen Geoportal des Kantons Bern abgerufen werden. In Betrieb stehende Schiessanlagen müssen gemäss Umweltschutzgesetzgebung bis spätestens am 31. Dezember 2020 mit einem künstlichen Kugelfangsystem ausgestattet sein.

Im Jahr 2014 fanden mit allen Beteiligten die erforderlichen Abklärungen zur Zukunft der Schiessanlage Oschwand auf Gemeindegebiet Seeberg statt. Dabei wurde festgestellt, dass sich grössere Investitionen in die Schiessanlage Oschwand nicht lohnen und in Seeberg eine Anlage zur Verfügung steht, welche bereits mit einem künstlichen Kugelfangsystem ausgerüstet ist und die gesetzlichen Anforderungen somit vollumfänglich erfüllt. Deshalb wurde damals entschieden, den Schiessbetrieb auf der 300m-Schiessanlage Oschwand spätestens per Ende 2020 einzustellen und den Bergschützen Oschwand ab diesem Zeitpunkt die Benützung der Schiessanlage Seeberg zu ermöglichen.

Der Verein Bergschützen Oschwand, als Betreiber der Schiessanlage Oschwand hat den Gemeinderat Seeberg im Oktober des letzten Jahres über dessen Auflösung per 31. Dezember 2018 informiert. Gestützt darauf wurde der Gemeinde Seeberg durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern die Betriebsbewilligung vom 14. September 1996 zur Schiessanlage Oschwand entzogen und diese aufgehoben. Der Schiessbetrieb auf der 300m-Schiessanlage Oschwand ist somit eingestellt. Sobald eine Schiessanlage eingestellt ist, wird die Gemeinde aufgefordert, die Untersuchung der betroffenen Schiessanlage vorzunehmen. Gestützt auf diese Untersuchung legt das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern den Terminplan zur altlastenrechtlichen Sanierung der Anlage fest. Erst mit Vorliegen dieser Untersuchung können der Bedarf und die Dringlichkeit zur Sanierung der Anlage abschlies-send beurteilt werden. Die Kosten der Untersuchung und Sanierung tragen Bund, Kanton und die be-troffenen Gemeinden sowie die Schützenvereine, wobei durch die betroffenen Gemeinden von Ge-setzes wegen 20% der Restkosten zu übernehmen sind.

Die Gemeinden Ochlenberg und Seeberg treffen nun in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen sowie den betroffenen Grundeigentümern die nötigen Abklärungen und Entscheide zur Aufhebung, Untersuchung und allfälligen Sanierung der Schiessanlage.

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