Das heutige Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Arth ist seit 1972 in Kraft. 1975 wurden die Kurtaxen für das Rigi-Gebiet letztmals angepasst. Per 1. Januar 2017 hat der Regierungsrat das neue Kurtaxengesetz in Kraft gesetzt. Die Gemeinden wurden damit beauftragt, ihre Kurtaxen-Reglemente bis Ende 2018 an das neue Gesetz anzupassen.
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Im Jahr 1988 haben die Gemeinde Arth und die Einwohnergemeinde Weggis vereinbart, dass die Kurtaxen im Gebiet Rigi First, Gemeindegebiet Arth, an den Kurverein Rigi Kaltbad abgetreten werden. Die abgabepflichtigen Personen im Gebiet Rigi First, Gemeinde Arth, unterstanden sodann bis 2014 dem Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Weggis.

An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2014 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis eine Änderung im «Reglement über Abgaben und Beiträge im Tourismus für die Gemeinde Weggis inkl. Rigi Kaltbad» beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Unterstellung der abgabepflichtigen Personen und Betriebe im Gebiet Rigi First, Gemeinde Arth, unter das Weggiser Reglement ersatzlos aufgehoben. Im neuen Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Arth ist vorgesehen, dass die Kurtaxen des Gebiets Rigi First wieder vollumfänglich an die Gemeinde Arth bezahlt werden.

Das Reglement sieht zwei Tarife vor. Einerseits eine Abgabe pro Person und Übernachtung (Tarif A), andererseits eine Abgabe in Form einer Jahrespauschale (Tarif B). Neu werden Kinder unter 6 Jahren von der Abgabepflicht befreit.

Im neuen Reglement ist die Abgabe von Fr. 1.50 pro Person und Übernachtung (Tarif A) für alle Ortsteile der Gemeinde Arth gleich gehalten. Im aktuellen Reglement sind die Abgaben für Arth, Oberarth, Goldau und Rigi unterschiedlich hoch. Im Gebiet Rigi bezahlen Erwachsene bereits heute Fr. 1.50.

Die bisher vor allem im Rigi-Gebiet seit 2004 unverändert pauschalisierte Kurtaxe (Einheitstarif Fr. 110.00) wird neu nach der Grösse des Ferienhauses oder der Ferienwohnung (Anzahl Zimmer) taxiert (Tarif B). Die Pauschale beträgt im Minimum Fr. 120.00 und im Maximum Fr. 250.00 pro Jahr.

Die Ablieferung der Kurtaxe hat neu für alle Abgabepflichtigen an die Gemeinde zu erfolgen, dies unter anderem auch, weil der Verkehrs- und Einwohnerverein Goldau Ende 2017 aufgelöst wurde und heute nicht mehr existiert.

Die bisherige Umschreibung des Verwendungszwecks war zu offen formuliert und nicht mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu vereinbaren. Aus diesem Grund wurde der Verwendungszweck im neuen Kurtaxengesetz enger formuliert. Die Gemeinde wird mit den örtlichen Tourismusorganisationen (Verkehrsverein Arth, Kurverein Rigi) Leistungsvereinbarungen abschliessen und ihnen Gelder aus den Kurtaxeneinahmen sprechen.

-Mitteilung der Gemeinde Arth

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