Regierung hält Anpassung des Steuerrechts nicht für das geeignete Mittel, den betreuenden Angehörigen eine angemessene Wertschätzung zukommen zu lassen und ein bestimmtes Verhalten zu belohnen.
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Tiefes Einkommen schlägt sich auf die Lebensqualität nieder, besonders in der Pandemie. - Keystone

Was in Luzern die CVP mit einer Volksinitiative erreichen will, versucht man in Uri über eine Motion im Landrat: Wer Angehörige pflegt, soll dafür weniger Steuern bezahlen müssen. Die Urner Regierung hält allerdings nichts von diesen Plänen.

Simon Stadler (CVP) Altdorf forderte den Regierungsrat auf, das Steuergesetz so anzupassen, dass Personen für ihre unentgeltlich erbrachte Pflege- und Betreuungsleistung von Angehörigen zu Hause im Sinne der Wertschätzung mit einem jährlichen Steuerabzug von 5000 Franken finanziell entlastet werden. Im Kanton Luzern sammelt die CVP derzeit Unterschriften für eine ähnlich lautende Volksinitiative.

Die Urner Regierung beantragt dem Parlament allerdings, den Vorstoss nicht für erheblich zu erklären. Die Anpassung des Steuerrechts sei nicht das geeignete Mittel, den betreuenden Angehörigen eine angemessene Wertschätzung zukommen zu lassen und ein bestimmtes Verhalten zu belohnen.

Das Anliegen der Motionäre verstosse zudem gegen das Gebot der Gleichbehandlung und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Laut der Regierung ist das Steuerrecht nicht dazu da, alle gesellschaftlichen und sozialen Probleme durch die Einführung von neuen Abzügen zu lösen.

Überhaupt sei es primär im Interesse der Gemeinden, pflegende Angehörige angemessen zu unterstützen und zu entlasten. Denn die Kommunen tragen die Kosten für stationäre Langzeitpflege. Der Landrat berät das Geschäft in der April-Session.

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